Für wen gibt es den Bildungsgutschein?
Bei einer Weiterbildung oder Umschulung können Arbeitnehmer vielfältige Karrierechancen nutzen. Indem sie sich neue Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, werden sie zu gefragten Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt. Ein großer Vorteil: In vielen Fällen kann man dabei durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter unterstützt werden. Mit einem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Lehrgängen und Kursen zu übernehmen. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen können den Bildungsgutschein erhalten. Allerdings nur dann, wenn die Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Maßnahme dabei hilft- die Arbeitslosigkeit zu beenden
- als berufstätige Person eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen
So kann der Bildungsgutschein beantragt werden
Viele glauben, dass der Bildungsgutschein lediglich von Arbeitnehmern oder von Arbeitslosigkeit Betroffenen beantragt werden kann. Doch auch Arbeitgeber können auf einen zertifizierten Bildungsträger und anschließend auf die Agentur für Arbeit zugehen. Nachdem der Anspruch auf Förderung überprüft wurde, können die Lehrgangskosten für die Weiterbildung der Beschäftigten teilweise oder vollständig erstattet werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese Förderung ist besser bekannt unter dem Programm „WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive“. Arbeitgeber können die Förderung zum Beispiel beantragen wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen sollen. Zum Angebotsspektrum der Agentur für Arbeit gehört jedoch nicht nur die Bewilligung finanzieller Zuschüsse. Zunächst einmal stehen die Analyse der aktuellen Personalstruktur sowie die Identifizierung von Entwicklungspotenzialen im Vordergrund. Auf dieser Basis werden Betriebe hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsmaßnahmen beraten. Ganz klassisch wird der Bildungsgutschein von Arbeitnehmern in folgenden Schritten beantragt:1. Gespräch mit der Agentur für Arbeit:
Um eine Chance auf den Bildungsgutschein zu haben, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erforderlich. Gefördert werden können- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungsbezieher nach SGB II
- Beschäftigte in Kurzarbeit
- Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung
- Arbeitssuchende oder Arbeitnehmer, denen eine Kündigung droht sowie
- befristete Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft
2. Erhalt des Bildungsgutscheins: Werden alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, bekommt man einen Bildungsgutschein. Dieser garantiert die Übernahme von Weiterbildungskosten und enthält folgende Inhalte
- das individuell festgelegte Bildungsziel sowie die Dauer bis zu dessen Erreichen
- die gültige Region
- die Gültigkeitsdauer (bis zu 3 Monate ab Ausstellungsdatum)
3. Passenden Bildungsträger finden:
Anschließend geht es an die Recherche eines geeigneten Bildungsträgers. Dieser muss zertifizierte Weiterbildungen anbieten und eine Träger- sowie Maßnahmenzulassung besitzen. Welche Bildungsanbieter dies tun, lässt sich zum Beispiel über die KURSNET-Datenbank herausfinden. Die umfangreiche Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit enthält ein breites Bildungsangebot verschiedener Themenbereiche für alle Berufe.4. Beratung durch den gewählten Bildungsträger
Hat man seinen Wunsch-Bildungsträger gefunden, vereinbart man ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem kann gemeinsam herausgefunden werden, welche Umschulung oder Weiterbildung infrage kommen.5. Beginn der Weiterbildung
Anschließend kann mit der gewünschten Weiterbildung oder Umschulung begonnen werden. Sobald dies der Fall ist, legt der gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Die Lehrgangskosten werden dann automatisch übernommen, ebenso Fahrtkosten und evtl. anfallende Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.6. Erfolgreiche Beendigung des Kurses
Wer die Weiterbildung oder Umschulung abgeschlossen hat, ist fit für seinen (neuen) Job.So lassen sich die Chancen auf einen Bildungsgutschein erhöhen
Auch wenn die Behörden von einem ersten Beratungsgespräch sprechen, sollten sich Interessierte auf das Gespräch im Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorbereiten. Die Chancen auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins sind höher, wenn man offenlegen kann, warum eine bestimmte Bildungsmaßnahme gefördert werden sollte. Wir haben einige Tipps für das Beratungsgespräch zusammengetragen- Sammelt man vorab Fakten über die Branche und deren Zukunftsperspektive, lässt sich besser argumentieren. Wer nachweisen kann, dass sich durch eine Weiterbildung oder Umschulung neue, erfolgsversprechende berufliche Möglichkeiten ergeben, steigert die die Chancen auf eine Förderung mittels Bildungsgutschein.
- Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, die nachweisen können, dass ihr Arbeitsplatz ohne entsprechende Weiterbildung gefährdet ist, erhöhen ihre Chancen ebenfalls. Hilfreich sind etwa Aufzeichnungen des Arbeitgebers darüber, welche Kenntnisse in Zukunft für die Stelle erforderlich sind.
- Die Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers, der einen im Fall der zu erwerbenden Zusatzqualifikation einstellen würde, kann ebenfalls hilfreich sein.
Diese Leistungen gehen mit dem Bildungsgutschein einher
Wird der Bildungsgutschein bewilligt, kann man diesen für eine Umschulung oder Weiterbildung nutzen. In der Regel ist die Verwendungsart auf dem Gutschein vermerkt. Zu den Kosten, die übernommen werden, gehören- Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung
- Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
- Fahrtkosten (muss speziell beantragt werden)
- Kosten für die Kinderbetreuung (muss speziell beantragt werden)