Environment

Bis zu 100% geförderte Weiterbildungen durch den Bildungsgutschein

29.12.2021 | 13:23 | Mike
Nicht nur die Corona-Pandemie hat weite Teile der Wirtschaft verändert.

Nicht nur die Corona-Pandemie hat weite Teile der Wirtschaft verändert. Auch Digitalisierung und Globalisierung sorgen dafür, dass der stationäre Handel umdenken muss.

Davon sind auch immer mehr Arbeitnehmer betroffen. Mit einer Weiterbildung kann man seine Mitarbeiter auf die Zukunft des Arbeitsmarktes vorbereiten und sich gleichzeitig Wettbewerbsvorteile sichern. Oft sind weiterbildende Maßnahmen sogar förderfähig, etwa mit dem Bildungsgutschein. Im Zuge neuer Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Corona-Pandemie vor allem den Einzelhandel stark getroffen. Vielerorts werden händeringend neue Mitarbeiter gesucht. Um sich den neuen Herausforderungen durch Corona stellen zu können, muss ein Umdenken stattfinden. Ob Click & Collect oder die Lieferung bis zur Haustür - immer mehr Kunden legen Wert auf guten Service. Auch aus der Sicht von Arbeitnehmern stehen dem stationären Handel einige Aufgaben bevor. Vor allem auf die Förderung von Schulung und Weiterbildung neuer sowie bestehender Mitarbeiter kommt es an. Dabei stehen Arbeitgeber nicht alleine da. Heutzutage gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Der Bildungsgutschein ist einer davon. Werden die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Weiterbildungsförderung von bis zu 100 % möglich. Das heißt, dass die Kosten für die Weiterbildung vollumfänglich übernommen werden.

Für wen gibt es den Bildungsgutschein?

Bei einer Weiterbildung oder Umschulung können Arbeitnehmer vielfältige Karrierechancen nutzen. Indem sie sich neue Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, werden sie zu gefragten Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt. Ein großer Vorteil: In vielen Fällen kann man dabei durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter unterstützt werden. Mit einem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Lehrgängen und Kursen zu übernehmen. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen können den Bildungsgutschein erhalten. Allerdings nur dann, wenn die Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Maßnahme dabei hilft
  • die Arbeitslosigkeit zu beenden
  • als berufstätige Person eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen
Übrigens kann man den Bildungsgutschein für Weiterbildungen nutzen, die während der Kurzarbeit stattfinden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Die gekürzte oder komplett gestrichene Arbeitszeit lässt sich sinnvoll nutzen, indem man sich neue Qualifikationen aneignet und seine Kompetenzen erweitert. Achtung: In jedem Fall ist der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung. Das heißt, er kann, muss aber nicht ausgestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ihn.

So kann der Bildungsgutschein beantragt werden

Viele glauben, dass der Bildungsgutschein lediglich von Arbeitnehmern oder von Arbeitslosigkeit Betroffenen beantragt werden kann. Doch auch Arbeitgeber können auf einen zertifizierten Bildungsträger und anschließend auf die Agentur für Arbeit zugehen. Nachdem der Anspruch auf Förderung überprüft wurde, können die Lehrgangskosten für die Weiterbildung der Beschäftigten teilweise oder vollständig erstattet werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese Förderung ist besser bekannt unter dem Programm „WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive“. Arbeitgeber können die Förderung zum Beispiel beantragen wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen sollen. Zum Angebotsspektrum der Agentur für Arbeit gehört jedoch nicht nur die Bewilligung finanzieller Zuschüsse. Zunächst einmal stehen die Analyse der aktuellen Personalstruktur sowie die Identifizierung von Entwicklungspotenzialen im Vordergrund. Auf dieser Basis werden Betriebe hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsmaßnahmen beraten. Ganz klassisch wird der Bildungsgutschein von Arbeitnehmern in folgenden Schritten beantragt:

1. Gespräch mit der Agentur für Arbeit:

Um eine Chance auf den Bildungsgutschein zu haben, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erforderlich. Gefördert werden können
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungsbezieher nach SGB II
  • Beschäftigte in Kurzarbeit
  • Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung
  • Arbeitssuchende oder Arbeitnehmer, denen eine Kündigung droht sowie
  • befristete Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft

2. Erhalt des Bildungsgutscheins: Werden alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, bekommt man einen Bildungsgutschein. Dieser garantiert die Übernahme von Weiterbildungskosten und enthält folgende Inhalte

  • das individuell festgelegte Bildungsziel sowie die Dauer bis zu dessen Erreichen
  • die gültige Region
  • die Gültigkeitsdauer (bis zu 3 Monate ab Ausstellungsdatum)

3. Passenden Bildungsträger finden:

Anschließend geht es an die Recherche eines geeigneten Bildungsträgers. Dieser muss zertifizierte Weiterbildungen anbieten und eine Träger- sowie Maßnahmenzulassung besitzen. Welche Bildungsanbieter dies tun, lässt sich zum Beispiel über die KURSNET-Datenbank herausfinden. Die umfangreiche Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit enthält ein breites Bildungsangebot verschiedener Themenbereiche für alle Berufe.

4. Beratung durch den gewählten Bildungsträger

Hat man seinen Wunsch-Bildungsträger gefunden, vereinbart man ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem kann gemeinsam herausgefunden werden, welche Umschulung oder Weiterbildung infrage kommen.

5. Beginn der Weiterbildung

Anschließend kann mit der gewünschten Weiterbildung oder Umschulung begonnen werden. Sobald dies der Fall ist, legt der gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Die Lehrgangskosten werden dann automatisch übernommen, ebenso Fahrtkosten und evtl. anfallende Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.

6. Erfolgreiche Beendigung des Kurses

Wer die Weiterbildung oder Umschulung abgeschlossen hat, ist fit für seinen (neuen) Job.

So lassen sich die Chancen auf einen Bildungsgutschein erhöhen

Auch wenn die Behörden von einem ersten Beratungsgespräch sprechen, sollten sich Interessierte auf das Gespräch im Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorbereiten. Die Chancen auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins sind höher, wenn man offenlegen kann, warum eine bestimmte Bildungsmaßnahme gefördert werden sollte. Wir haben einige Tipps für das Beratungsgespräch zusammengetragen
  • Sammelt man vorab Fakten über die Branche und deren Zukunftsperspektive, lässt sich besser argumentieren. Wer nachweisen kann, dass sich durch eine Weiterbildung oder Umschulung neue, erfolgsversprechende berufliche Möglichkeiten ergeben, steigert die die Chancen auf eine Förderung mittels Bildungsgutschein.
  • Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, die nachweisen können, dass ihr Arbeitsplatz ohne entsprechende Weiterbildung gefährdet ist, erhöhen ihre Chancen ebenfalls. Hilfreich sind etwa Aufzeichnungen des Arbeitgebers darüber, welche Kenntnisse in Zukunft für die Stelle erforderlich sind.
  • Die Bescheinigung eines potenziellen Arbeitgebers, der einen im Fall der zu erwerbenden Zusatzqualifikation einstellen würde, kann ebenfalls hilfreich sein.

Diese Leistungen gehen mit dem Bildungsgutschein einher

Wird der Bildungsgutschein bewilligt, kann man diesen für eine Umschulung oder Weiterbildung nutzen. In der Regel ist die Verwendungsart auf dem Gutschein vermerkt. Zu den Kosten, die übernommen werden, gehören
  • Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung
  • Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
  • Fahrtkosten (muss speziell beantragt werden)
  • Kosten für die Kinderbetreuung (muss speziell beantragt werden)

0 Comments

Comment directly as a guest or Log in
If you write a comment as a guest, you will be sent an e-mail in which you can activate the comment.
Only after the activation the comment will be visible on our site.

© 2024, Wogibtswas / Locabee. All brand names and trademarks are the property of their respective owners. All information without guarantee. Status 21.12.2024 15:57:33

UP

Choose your country and language